Als Rentenberater bin ich Ihr Berater, Ihr Vertreter und Ihr Helfer.
Ihre persönlichen Daten und sozialen Verhältnisse werden von mir mit der für ein vertrauensvolles Mandat unumstößlichen Vertraulichkeit behandelt.
Seit 01.01.2017 können Rentner, die ihre Rente nicht als Teilrente beziehen, durch Arbeit neben der Rente erreichen, dass ihre Rente sich über die jährlichen Rentenanpassungen hinaus erhöht.
Ab 01.07.2017 gibt es für Rentner, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, Erleichterungen in der Hinzuverdienstfrage.
Einzelheiten finden Sie hier.
Sie sind als Rentner/in freiwillig in der gesetzl. Kranken- u. Pflegeversicherung versichert, weil Sie zu lange privat (oder gar nicht) versichert waren? und Sie sind Mutter oder Vater? Dann kann es ab August 2017 eine Tür in die Pflichtversicherung Ihrer Krankenkasse geben.
Genaueres finden Sie hier
Nach FRG können Zeiten der Beschäf-tigung im Herkunftsland nur dann als ‚nachgewiesen‘ anerkannt werden, wenn nicht nur die Beschäftigung, sondern auch die Zahlung von Sozialversicherungsbei-trägen nach den Bestimmungen des Herkunftslandes nachgewiesen ist.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier...
Zu folgenden Besonderheiten haben wir Hinweise für Sie:
- Rente neben Krankengeld
- Arbeitsentgelt neben Rente
Einzelheiten zu diesen komplizierten Themen finden Sie hier...
Als Rentenberater bin ich Ihr Berater, Ihr Vertreter und Ihr Helfer.
Ihre persönlichen Daten und sozialen Verhältnisse werden von mir mit der für ein vertrauensvolles Mandat unumstößlichen Vertraulichkeit behandelt.
Der Deutsche Bundestag:
"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen."
(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)