Rentenberatung Gernot Telschow
Rentenberatung Gernot Telschow

Grundlagen der Vergütung

Grundsätzliches


 

Als rechtsberatender Beruf ist der „Rentenberater“ verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.


 

Meine Gebühr richtet sich nach dem Gesamtaufwand, der mit Ihrem Auftrag verbunden ist. Die Kosten für die Beratung oder den weiteren Auftrag fixieren wir während der Erstberatung.

 

Die Höhe der Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen des § 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im  sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach gesetzlich vorgegebenen Betragsrahmen, im zivilrechtlichen Bereich (z.B. also in Fällen der Durchsetzung von Betriebsrentenansprüchen) dagegen nach dem Gegenstandswert des geltend gemachten Anspruchs.

 

Mehr Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie haben noch Fragen oder möchten zur Kostenfrage einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter 07141 - 29 08 22 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Gernot Telschow

Rentenberater

Hermann-Löns-Str. 46
71640 Ludwigsburg

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